§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den check·in-Check, Vor-Ort-Bausteine (Kurzbesuch, Übernachtungstest), RestaurantCheck & Frühstückscheck (inkl. optionaler Kulinarik-Verkostung), Texte für Hotels & Pensionen sowie Website-Erstellung & -Optimierung zwischen Sven Hirschel, handelnd unter der Marke „check·in - Die Hotelberater“ (eine eigenständige Marke von wort·textur, nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“).
check·in - Die Hotelberater richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, die die Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Auftrag geben (insbesondere Betreiber:innen von Hotels, Pensionen, Gästehäusern und Ferienwohnungen). Verträge mit Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht dementsprechend nicht. Tritt ein Auftraggeber entgegen dieser Zweckbestimmung als Verbraucher:in auf, hat er dies dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber stellt eine unverbindliche Anfrage (z. B. über das Kontakt- oder Briefingformular, per E-Mail oder Telefon).
- Der Auftragnehmer unterbreitet daraufhin ein unverbindliches Angebot mit Leistungsumfang, gewünschtem Vor-Ort-Baustein (falls gewünscht) und Preis.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Produktbeschreibung im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den vereinbarten Spezifikationen.
- Geringfügige, technisch bedingte oder für den Auftraggeber zumutbare Abweichungen von der Leistungsbeschreibung bleiben vorbehalten, sofern sie den Vertragszweck nicht gefährden und die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigen.
- Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber wirtschaftlich zumutbar sind und die Nutzung des Gesamtergebnisses dadurch nicht unzumutbar verzögert wird.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Rückmeldungen (z. B. Briefing, Zugangsdaten zu Online-Profilen, Bildmaterial, Freigaben) rechtzeitig zur Verfügung. Bei Vor-Ort-Terminen sorgt der Auftraggeber für eine angemessene Terminkoordination und - soweit für den vereinbarten Baustein erforderlich - für die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit bzw. eines Ansprechpartners vor Ort (siehe § 7). Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Bearbeitungszeiten entsprechend.
§ 5 Korrekturschleifen und Rückfragen
Zum check·in-Check gehört eine Rückfragerunde zur Erläuterung der Ergebnisse. Bei Texterstellungen sind 2 Korrekturschleifen auf Basis des Kundenfeedbacks im Preis enthalten, bei Website-Erstellung 3 Korrekturschleifen. Weitergehende Änderungswünsche werden nach Aufwand separat berechnet.
§ 6 Bearbeitungszeiten und Termine
Die reguläre Bearbeitungszeit des digitalen check·in-Checks bis zur Lieferung des Prüfprotokolls beträgt 2-5 Werktage ab vollständigem Erhalt aller notwendigen Unterlagen bzw. ab Auftragsbestätigung. Auf Wunsch ist eine beschleunigte Bearbeitung (Eilauftrag, 48 Stunden) gegen einen Aufpreis von 20 % nach individueller Vereinbarung möglich; dies gilt nicht für Vor-Ort-Bausteine. Vor-Ort-Termine (Kurzbesuch, Übernachtungstest, Kulinarik-Verkostung) werden terminlich individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. Die genannten Fristen sind Richtwerte und werden im jeweiligen Angebot verbindlich bestätigt.
Ein bereits vereinbarter Vor-Ort-Termin kann vom Auftraggeber bis 48 Stunden vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen vor Ort können bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrtspauschale, siehe § 7) in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf Rechnungen wird die Mehrwertsteuer zusätzlich gesondert ausgewiesen.
- Der vereinbarte Rechnungsbetrag wird nach Lieferung des Prüfprotokolls bzw. nach Abschluss der letzten vereinbarten Korrekturschleife bei kombinierten Textleistungen in Rechnung gestellt. Die Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten gehen gemäß § 8 erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
- Für Vor-Ort-Termine (Kurzbesuch, Übernachtungstest, Kulinarik-Verkostung als eigenständiger Termin) fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an (bis 50 km um Dresden kostenfrei, bis 200 km 75 €, über 200 km 150 €) - je Auftrag nur einmal, auch bei mehreren Vor-Ort-Terminen im selben Auftrag. Die Kulinarik-Verkostung ist als eigenständiger Termin nur im Umkreis bis 200 km um Dresden buchbar; darüber hinaus ist sie ausschließlich als Zusatz zum Übernachtungstest möglich, für den kein Umkreis-Limit gilt.
- Die Kosten der Übernachtung beim Übernachtungstest trägt im Regelfall das geprüfte Haus; alternativ bucht der Auftragnehmer regulär und stellt die Kosten gesondert in Rechnung. Kosten für Speisen und Getränke im Rahmen einer Kulinarik-Verkostung trägt im Regelfall das geprüfte Haus oder werden nach Beleg erstattet.
- Bei größeren Projekten kann auf Wunsch eine Ratenzahlung (z. B. in drei Teilbeträgen) vereinbart werden.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte; Vertraulichkeit des Prüfprotokolls
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Texten ein. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Weiterverwendung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der gesonderten Zustimmung.
Das Prüfprotokoll des check·in-Checks ist für die interne Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt. Eine Nutzung als Referenz- oder Musterprotokoll durch den Auftragnehmer (z. B. für Akquisezwecke) erfolgt ausschließlich anonymisiert und nur mit gesonderter Zustimmung des geprüften Hauses.
§ 9 Gewährleistung
Der Auftragnehmer erstellt die vereinbarten Leistungen mit der im Berufsstand üblichen Sorgfalt und nach bestem fachlichen Wissen. Der check·in-Check und die Vor-Ort-Bausteine stellen eine sachkundige Einschätzung zum jeweiligen Prüfungszeitpunkt dar (Momentaufnahme); insbesondere Geschmackseinschätzungen im Rahmen einer Kulinarik-Verkostung sind subjektiver Natur. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Rückfragerunde bzw. Korrekturschleife(n), schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Keine amtliche Klassifizierungswirkung: Der check·in-Check und seine Vor-Ort-Bausteine ersetzen keinen amtlich akkreditierten Mystery-Guest-Test im Rahmen der DEHOGA-Hotelklassifizierung oder Sterne-Vergabe und entfalten keine entsprechende Wirkung. Eine Haftung für ausbleibende Buchungssteigerungen oder sonstige wirtschaftliche Erfolge nach Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist ausgeschlossen.
- Rechts- und Fachprüfung bei Speisekarten: Bei Texten für Speise- und Getränkekarten übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich die sprachliche und konzeptionelle Erstellung bzw. Prüfung. Die Einhaltung von Preisangaben-, Lebensmittelinformations- und Hygienevorschriften ist nicht Gegenstand der Leistung und wird vom Auftragnehmer nicht geprüft; die finale rechtliche Prüfung und Freigabe obliegen ausschließlich dem Auftraggeber, der den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter freistellt.
- Angaben Dritter: Für die Richtigkeit und Aktualität von Informationen auf OTA-Plattformen, Bewertungsportalen oder Google-Diensten, die im Rahmen des check·in-Checks stichprobenartig ausgewertet werden, wird keine Haftung übernommen, da diese außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung. Der „Saisonbegleiter für Hotels & Pensionen“ ist ein Dauerschuldverhältnis mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
§ 12 Streitschlichtung
Angaben zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren finden Sie im gesonderten Dokument „Streitschlichtung“.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Dresden). Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbraucher:innen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 3. Oktober 2026